Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes („no-show“) werden 100% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.
Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Hotel. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für Fax- und E-Mail Nachrichten.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.
Die untenstehenden Annullationsgebühren kommen zur Anwendung, wenn mehr als 10% der gebuchten Leistungen einer Gruppe annulliert werden.
Erfolgt die Annullierung zwischen 31 und 60 Werktage vorher, können 25% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt werden.
Erfolgt die Annullierung zwischen 16 und 30 Werktage vorher, können 50% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt werden.
Erfolgt die Annullierung zwischen 4 und 15 Werktage vorher, können 75% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt werden.
Erfolgt die Annullierung 3 Werktage vorher, werden 100% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
Kann der Gast in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinienabgang, Erdbeben etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen.
Der Gast muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen.
Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.
Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen.
Das Hotel ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Hotel die nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig Dritten gegenüber erbringen kann, reduziert sich der Rechnungsbetrag des
Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.
Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der (schriftlichen) Genehmigung des Hotels.
Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Hotels durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
Der vom Hotel abgegebene Zimmerschlüssel bleibt Eigentum des Hotels und ermöglicht einen 24-Stunden Zutritt zum Zimmer. Der Verlust des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden.
Für einen Zugang zum Internet muss der Gast an der Rezeption seine persönlichen Logindaten beziehen. Diese Dienstleistung ist für alle Gäste kostenlos.
Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch seiner Logindaten. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.
Das Rauchen ist im gesamten Hotel nur in den Aussenbereichen gestattet.
Auf Anfrage können je nach gebuchter Kategorie ein Extra- bzw. Sofabett bereitstellen. Der Aufpreis dafür richtet sich nach Alter der Drittperson.
Vorbehältlich anderer Absprachen hat der Gast keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird.
Kann der Gast am Tag der Abreise das Hotel nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare aussergewöhnliche Umstände / höhere Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch zu den bisherigen Konditionen verlängert.
Gruppentarife kommen nur bei vorhergehender Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung durch das Hotel zur Anwendung.
Für eine Gruppe mit weniger als 10 Personen gelten die Tarife für Einzelreisende.
Die gemeinsame An- und/oder Abreise von Gruppen ist dem Hotel 2 Tage vor der Anreise schriftlich mitzuteilen.
Es wird nur eine Gesamtrechnung gegenüber dem Veranstalter erstellt, der für diesen Betrag voll haftet.
Die endgültige Personenzahl der Gruppe (inkl. Namensliste) der Gruppe muss dem Hotel bis spätestens 5 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe mitgeteilt werden.
Ist die Gruppe kleiner als ursprünglich angemeldet oder wird die Reservation annulliert, dann treten die behandelten Annullationsbedingungen in Kraft.
Der Gast verpflichtet sich, dem Hotel die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung spätestens zwei Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen.
Weicht die vom Gast mitgeteilte Teilnehmerzahl gegenüber der endgültigen Teilnehmerzahl ab, dann gilt:
Rücktritt durch das Hotel und Vorgehen bei einer Annullation von Veranstaltungen
Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Hotel.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel die folgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.
Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche nicht dem Hotel zuzurechnen sind und für welche das Hotel nicht verantwortlich ist nicht durchgeführt werden, so behält das Hotel den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:
Bis spätestens 61 Werktage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann der Gast durch einseitige schriftliche Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
Erfolgt die Annullierung zwischen 31 und 60 Werktage vorher, können 25% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt werden.
Erfolgt die Annullierung zwischen 16 und 30 Werktage vorher, können 50% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt werden.
Erfolgt die Annullierung zwischen 4 und 15 Werktage vorher, können 75% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt werden.
Erfolgt die Annullierung 3 Werktage vorher, werden 100% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
Bis 10% der bestätigten Teilnehmer können bis 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung gratis storniert werden, ansonsten gelten die o.g. Bedingungen.
Führt der Gast innerhalb eines Jahres eine Veranstaltung im ursprünglich vereinbarten Umfang im Hotel durch, so werden 50 % des verbuchten Rechnungsbetrages/ Annullierungskosten wieder gutgeschrieben.
Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzlich Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel habe die Verschiebung selbst zu vertreten.
Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf einer allfälligen Verlängerungsbewilligung aus den Räumlichkeiten zu weisen.
Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Hotel zu beziehen.
In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Hotel berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Zapfengeld zu verlangen.
Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und andere Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es auf Rechnung des Gasts.
Der Gast haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtungen.
Das Hotel wird vom Gast von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen freigestellt.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gasts unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der vorherigen schriftlichen Bewilligung des Hotels. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Gasts, soweit das Hotel diese nicht selbst zu vertreten hat. Die durch die Nutzung der elektrischen Anlagen und Geräte entstehenden Stromkosten kann das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
Der Gast ist mit Einwilligung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel Anschluss- und Verbindungsgebühren verlangen.
Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden auf Anzeige des Gastes hin raschmöglichst beseitigt. Soweit das Hotel die Störungen nicht zu vertreten hat, werden durch Störungen weder Leistungsansprüche gemindert noch Haftungen begründet.
Der Gast hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen. Ihm obliegt die Einhaltung der Bewilligungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bussgelder wegen eines Verstosses gegen die Bewilligungen sind vom Gast zu zahlen.
Der Gast hat die im Zusammenhang mit Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. SUISA) abzuwickeln.
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gasts in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Hotelareal. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung,ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzusprechen.
Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Hotel auf Kosten des Gasts entfernen und / oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann das Hotel die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Gast die übliche Raummiete in Rechnung stellen.
Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vom Gast entsorgt werden. Sollte der Gast Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist das Hotel zur Entsorgung auf Kosten des Gasts berechtigt.
Das Hotel bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unmittelbare Anzeige des Gastes hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts.
Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Betrage von Fr. 1’000.-. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Hotel nicht. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Das Hotel empfiehlt, Geld und Wertgegenstände grundsätzlich im Safe aufzubewahren.
Wird ein allfälliger Schaden dem Hotel nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter.
Das Hotel haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat.
Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.
Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Hotel zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste.
Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Hotel, so benachrichtigt das Hotel auf Wunsch des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat das Hotel Kenntnis von der Erkrankung, so erfolgt die Benachrichtigung durch das Hotel.
Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes.
Mit dem Tod des Gastes endet der Vertrag mit dem Hotel.
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen eine besondere Vergütung in das Hotel mitgebracht werden.
Der Gast, der ein Tier in das Hotel mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
Der Gast muss über eine entsprechende Tierhalterversicherung für sein Tier verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist bei Aufforderung dem Hotel vorzulegen.
Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.
Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.
Ein Blick auf unsere Auszeichnungen zeigt unser Engagement für höchste Qualität.
Für alle Fragen und Anliegen stehen wir bereit. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.